Kann man die MPU irgendwie umgehen?
Es gibt Möglichkeiten, die MPU zu umgehen.
• 15 Jahre Warten: Nach Ablauf von fünf Jahren ohne schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach dem (letzten) Delikt, welches zur MPU-Anordnung führte, beginnt eine zehnjährige Tilgungsfrist, nach Ablauf derer die Eintragung(en) in der Führerscheinakte verjährt sind, wodurch keine Grundlage mehr für eine MPU-Anordnung gegeben ist. Achtung: Für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann die Führerscheinstelle entsprechend ihres Ermessens (z.B. wie lange war die Person vor dem Verlust der Fahrerlaubnis im Besitz dieser?) nach dieser langen Zeit eine neue theoretische und praktische Fahrprüfung einfordern.
• Führerschein in einem anderen EU-Land erwerben: Nach Ablauf der gerichtlich angeordneten Sperrfrist in Deutschland, darf man den Führerschein in einem anderen EU-Land machen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein im Vorfeld mindestens sechs-monatiger Wohnsitz innerhalb eines Jahres in diesem Land zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs.
• Erfolgreiches Einlegen von Rechtsmitteln: Da die Anordnung zur MPU kein eigenständiger Verwaltungsakt ist, sondern eine vorbereitende Maßnahme im Hinblick auf die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis, kann die MPU-Anordnung an sich nicht direkt angefochten worden. Es kann aber mit Hilfe eines Anwalts nach erfolgter Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. eine Ablehnung der Neuerteilung erhoben werden. Ein Gericht prüft dann im Rahmen dieser Klage auch die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung, insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.
• Richterliche Entscheidung über eine wieder vorhandene Fahreignung im Gerichtsurteil: Diese letzte Option stellt einen Sonderfall dar. Erst, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt, darf die Führerscheinstelle im nächsten Schritt eine MPU anordnen. Liegt das Gerichtsurteil nun noch nicht vor, kann potentiell der Richter auf Basis von vorgelegten positiven Beweisen über einen in der Zwischenzeit erfolgten Veränderungsprozess (z.B. Abstinenznachweise, Verkehrstherapie, etc.) dazu bewogen werden, wieder von einer Fahreignung auszugehen.
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