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Was darf ich bei der MPU nicht erzählen?

Grundsätzlich gilt, dass man bei der MPU im Normalfall alles erzählen darf und auch sollte. Nur in Ausnahmefällen ist es empfehlenswert, Aspekte der Wahrheit nicht zu erzählen im Sinne von „in dubio pro reo“ (= im Zweifel für den Angeklagten).

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