Wann muss man eventuell zur MPU?

Von Tabea Di Napoli, Psychologin (M. Sc.)

Bei folgenden Auffälligkeiten kann die Behörde eine MPU anordnen:

• Alkohol
• Einmalige Alkoholfahrten mit einem fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug ohne Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille
• Auffälligkeiten unter Alkoholkonsum im öffentlichen Raum außerhalb des Straßenverkehrs
• Alkoholfahrten unabhängig vom Promillewert während der (verlängerten) Probezeit

• Sonstige Auffälligkeiten innerhalb des Straßenverkehrs / Verkehrsordnungswidrigkeiten
• Punkte in der (verlängerten) Probezeit

• Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs
• Auffälligkeiten durch z.B. Aggression im öffentlichen Raum außerhalb des Straßenverkehrs

• Erkrankungen
• Der Führerscheinstelle bekannt gewordenen körperlichen oder psychischen Erkrankungen