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Kann die Führerscheinstelle auf die MPU verzichten?

Bei gesetzlich klar geregelten Fällen kann die Führerscheinstelle nach zuvor in Kraft getretenem Gerichtsurteil nicht auf eine MPU verzichten. Bei gesetzlich nicht eindeutig geregelten Fällen, gibt es einen gewissen Ermessens-/Entscheidungsspielraum. Lassen die vorliegenden Tatsachen Bedenken an der Fahreignung begründen, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen oder entsprechend ihres Ermessens zunächst darauf verzichten.

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