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Wer entscheidet, ob man den Führerschein wieder bekommt?

Sobald der Führerschein per Gerichtsurteil entzogen wurde, entscheidet letzten Endes die Führerscheinstelle, ob man den Führerschein wieder bekommt. Wurde zur Klärung von Eignungszweifeln für die Teilnahme am Straßenverkehr eine MPU durch die Führerscheinstelle angeordnet, richtet sich die Entscheidung der Führerscheinstelle allerdings eigentlich immer nach dem Ergebnis des MPU-Gutachtens. Ist dieses positiv, sind die Zweifel der Führerscheinstelle an der Fahreignung aus dem Weg geräumt. Ist dieses negativ, stehen die Zweifel weiterhin im Raum und es gibt keinen Grund dafür, die Fahrerlaubnis zu erteilen.

Wurde der Führerschein noch nicht per Gerichtsurteil entzogen, kann das Gericht theoretisch den Führerschein wieder aushändigen, insofern dieses in der Gesamtschau zur Einschätzung kommt, dass neu vorliegende Tatsachen die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr begründen.

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