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Wann muss man eventuell zur MPU?

Bei folgenden Auffälligkeiten kann die Behörde eine MPU anordnen:

• Alkohol
    • Einmalige Alkoholfahrten mit einem fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug ohne Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille 
    • Auffälligkeiten unter Alkoholkonsum im öffentlichen Raum außerhalb des Straßenverkehrs 
    • Alkoholfahrten unabhängig vom Promillewert während der (verlängerten) Probezeit 

• Sonstige Auffälligkeiten innerhalb des Straßenverkehrs / Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Punkte in der (verlängerten) Probezeit 

• Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs
    • Auffälligkeiten durch z.B. Aggression im öffentlichen Raum außerhalb des Straßenverkehrs 

• Erkrankungen
    • Der Führerscheinstelle bekannt gewordenen körperlichen oder psychischen Erkrankungen

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