Wann muss man eventuell zur MPU?
Bei folgenden Auffälligkeiten kann die Behörde eine MPU anordnen:
• Alkohol
• Einmalige Alkoholfahrten mit einem fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug ohne Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille
• Auffälligkeiten unter Alkoholkonsum im öffentlichen Raum außerhalb des Straßenverkehrs
• Alkoholfahrten unabhängig vom Promillewert während der (verlängerten) Probezeit
• Sonstige Auffälligkeiten innerhalb des Straßenverkehrs / Verkehrsordnungswidrigkeiten
• Punkte in der (verlängerten) Probezeit
• Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs
• Auffälligkeiten durch z.B. Aggression im öffentlichen Raum außerhalb des Straßenverkehrs
• Erkrankungen
• Der Führerscheinstelle bekannt gewordenen körperlichen oder psychischen Erkrankungen
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