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Wann muss man sicher zur MPU?

Bei folgenden Auffälligkeiten wird die Behörde immer eine MPU anordnen:

• Alkohol
    • Einmalige Alkoholfahrten mit einem fahrerlaubnisfreien (z.B. Fahrrad oder E-Scooter) oder fahrerlaubnispflichtigen Kraftahrzeug ab 1,6 Promille
    • Zwei oder mehr Alkoholfahrten mit einem fahrerlaubnisfreien (z.B. Fahrrad oder E-Scooter) oder fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug ab 0,5 Promille
    • Einmalige Alkoholfahrt mit einem fahrerlaubnisfreien (z.B. Fahrrad oder E-Scooter) oder fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug mit Unfall ab 0,3 Promille

• Drogen
    • Drogenfahrten mit einem fahrerlaubnisfreien (z.B. Fahrrad oder E-Scooter) oder fahrerlaubnispflichtigen Kraftahrzeug 
        • bei härteren Drogen unabhängig von der Menge im Blut
        • bei Cannabis abhängig von der Menge im Blut
            • ab 1,0 ng/ml THC für Fahranfänger innerhalb der Probezeit
            • ab vermutlich Mitte 2024 ab 3,5 ng/ml THC für alle außerhalb der Probezeit

• Sonstige Auffälligkeiten innerhalb des Straßenverkehrs / Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Ab 8 Punkten 

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