Wann muss man sicher zur MPU?
Bei folgenden Auffälligkeiten wird die Behörde immer eine MPU anordnen:
• Alkohol
• Einmalige Alkoholfahrten mit einem fahrerlaubnisfreien (z.B. Fahrrad oder E-Scooter) oder fahrerlaubnispflichtigen Kraftahrzeug ab 1,6 Promille
• Zwei oder mehr Alkoholfahrten mit einem fahrerlaubnisfreien (z.B. Fahrrad oder E-Scooter) oder fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug ab 0,5 Promille
• Einmalige Alkoholfahrt mit einem fahrerlaubnisfreien (z.B. Fahrrad oder E-Scooter) oder fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug mit Unfall ab 0,3 Promille
• Drogen
• Drogenfahrten mit einem fahrerlaubnisfreien (z.B. Fahrrad oder E-Scooter) oder fahrerlaubnispflichtigen Kraftahrzeug
• bei härteren Drogen unabhängig von der Menge im Blut
• bei Cannabis abhängig von der Menge im Blut
• ab 1,0 ng/ml THC für Fahranfänger innerhalb der Probezeit
• ab vermutlich Mitte 2024 ab 3,5 ng/ml THC für alle außerhalb der Probezeit
• Sonstige Auffälligkeiten innerhalb des Straßenverkehrs / Verkehrsordnungswidrigkeiten
• Ab 8 Punkten
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