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Wie lange ist die Sperrfrist bei der MPU?

Je nach Art und Schwere des Delikts, kann die Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. Laut Strafgesetzbuch (StGB)
§ 69a „Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis“ kann eine Sperre sogar „für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.“ Dies ist aber sicherlich der absolute Ausnahmefall. In der Regel liegt die Sperrfrist zwischen neun bis zwölf Monaten. Achtung: Das Gericht kann die Sperre nach Ermessen vorzeitig, nach Ablauf von mindestens drei Monaten (bei einer in den letzten drei Jahren bereits verhängten Sperrfrist, frühestens nach Ablauf Ablauf eines Jahres), aufheben, sollte sich Grund zu der Annahme ergeben, „dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist“. Hierfür muss beim für das Urteil zuständigen Gericht ein Antrag auf Sperrfristverkürzung gestellt werden.

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