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Wann kommt die Aufforderung zur MPU?

Wann genau die Aufforderung zur MPU kommt, hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Führerscheinentzug bereits erfolgt ist.

Wurde die Fahrerlaubnis bereits entzogen, wird die Führerscheinstelle erst eine MPU anordnen, wenn ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt wurde.

Ist man noch im Besitz der Fahrerlaubnis, wird die Führerscheinstelle bemüht sein, sobald wie möglich nach einer rechtskräftig gewordenen Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat eine MPU zur Klärung der Eignungszweifel anzuordnen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Führerscheinstelle häufig innerhalb von ein bis drei Monaten nach dem Delikt meldet, in seltenen Fällen, insbesondere wenn das Gerichtsurteil längere Zeit braucht, kann es aber sogar bis zu einem halben Jahr oder länger dauern.

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