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Was darf man trotz MPU fahren?

Was man trotz MPU fahren darf, hängt davon ab, ob man noch im Besitz der Fahrerlaubnis ist und, wurde diese bereits entzogen, ob die Führerscheinstelle ein zusätzliches Verbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge ausspricht.

Ist man noch im Besitz der Fahrerlaubnis, dürfen weiterhin alle fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge gefahren werden, für die man die Fahrerlaubnis besitzt, sowie alle fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge. Es bleibt also alles wie gehabt.

Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, dürfen in jedem Fall keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr gefahren werden, da für diese ja eine Fahrerlaubnis benötigt wird.

In der Regel dürfen weiterhin fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge gefahren werden. Zu fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zählen nicht motorisierte zweirädrige Fahrzeuge wie Fahrräder und bis zu maximal 25 km/h motorisierte Fahrzeuge wie Elektrofahrräder, E-Roller und Mofas. Bezüglich Mofas ist jedoch Vorsicht geboten: Wer nach dem 1.4.1965 geboren wurde, sollte für das Fahren eines Mofas bei entzogener Fahrerlaubnis eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen.

In absoluten Ausnahmefällen kann die Führerscheinstelle Verbote bezüglich dem Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge aussprechen.

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