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Kann man während der Abstinenznachweise in den Urlaub?

Während der Abstinenznachweise kann man in den Urlaub. Es hängt dabei von der gewählten Nachweismethode ab, über welchen Zeitraum man vor Ort sein muss. Bei einer Haaranalyse muss man nur einmal alle drei oder sechs Monate vor Ort sein. Bei einem Urin- oder Blutscreening muss man an sich dauerhaft vor Ort sein, außer in dem Zeitraum, in dem Urlaub beantragt wurde. Wie oft und wie lange bei einem Urin- oder Blutscreening Urlaub beantragt werden kann, sollte mit der zuständigen Stelle besprochen werden.

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