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Wer entscheidet wie lange ich Abstinenznachweise machen muss? Woher weiß ich, ob und, wenn ja, wie lange ich Abstinenz nachweisen muss?

Am Ende entscheidet der psychologische Gutachter am Tag der MPU, ob und, wenn ja, wie lange entsprechend seiner Bewertung des persönlichen Falls Abstinenz nachgewiesen werden muss für eine positive MPU. Für die Bewertung orientiert sich der Gutachter dabei an der Aktenlage, der persönlichen Geschichte und den Beurteilungskriterien, welche jedoch zum Teil einen gewissen Ermessensspielraum bezüglich der konkreten Auslegung zulassen. Verschiedene Gutachter müssen also nicht immer zur gleichen Einschätzung kommen. 


Auf gut Glück in die MPU zu gehen und auf die Entscheidung des Gutachters zu warten, ist nun allerdings nicht die beste Idee, da dieser Weg mit hohen unnötigen Kosten und Zeitverlust verbunden sein kann, sollte der Gutachter Abstinenz oder eine bestimmte Dauer der Abstinenz fordern und man hat diese entweder nicht oder zu kurz nachgewiesen.

Es ist stattdessen empfehlenswert, sich so früh wie möglich zu informieren, wie wahrscheinlich der psychologische Gutachter auf Basis der Aktenlage, persönlichen Geschichte und Beurteilungskriterien im persönlichen Fall Abstinenz für notwendig erachten wird und für welchen Zeitraum die Abstinenz sehr wahrscheinlich nachgewiesen werden muss. Dies kann man am zuverlässigsten in einer ersten verkehrspsychologischen Beratungs- bzw. MPU-Vorbereitungsstunde. Auf dieser Grundlage kann man dann selbst eine Entscheidung treffen, ob bzw. wie lange man Abstinenznachweise macht.

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